Finanz-, Beitrags- und Gebührenordnung
Diese Finanz-, Beitrags- und Gebührenordnung legt die Jahres- und Sonderbeiträge sowie Mitgliederzuwendungen des Stadtsportverbandes Selm (kurz: SSV Selm) fest und regelt das Beitragseinzugsverfahren.
§ 1 Die Jahresmitgliedsbeiträge werden unter Zugrundelegung der Mitgliedsstärke ab dem 01.01.2013 wie folgt festgelegt:
• Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) 0,15 €
• Erwachsene 0,20 €
§ 2 Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind beitragsfrei.
§ 3 Bei Vollendung des 18. Lebensjahres wird der höhere Beitrag zum 01.01. des Folgejahres erhoben.
§ 4 Die Beiträge richten sich nach der Meldung des LSB.
§ 5 Die Beiträge und ggf. die Ordnungsstrafen werden grundsätzlich mittels Lastschriftverfahren eingezogen. Der Einzug erfolgt im 3. Quartal des Jahres.
§ 6 Mitglieder, die sich nicht am Lastschriftverfahren beteiligen, zahlen zusätzlich einen Verwaltungsaufwand von 5,00 € jährlich.
§ 7 Kosten, die dem SSV Selm durch falsche Konten- oder Bankbezeichnungen entstehen, werden dem jeweiligen Verein berechnet.
§ 8 Mitgliederversammlung und Hauptausschusssitzung sind Pflichtveranstaltungen. Vereine die diesen unentschuldigt fernbleiben, zahlen eine Ordnungsstrafe von 20 EUR.
§ 9 Der Vorstand wird ermächtigt, in begründeten Ausnahmefällen Sonderbeiträge festzusetzen und zu erheben.
§ 10 Die Höhe von Geldgeschenken bei Einladung wird
- für Jubiläen bis 50 Jahre auf 50 Euro und
- bei Jubiläen über 50 Jahre auf 1 Euro pro Jahr des Bestehens
- bei anderen Einladungen / Anlässen nach Vorstandsbeschluss festgelegt.
§ 11 Im Rahmen der Sportgala erfolgen Auszeichnungen im Geldwert von 30 EUR (Einzelsportler) bzw. 50 EUR (Mannschaften) zuzüglich Urkunde.
§ 12 Von der Erhebung einer Aufnahmegebühr in den SSV Selm wird bis auf weiteres abgesehen.
§ 13 Diese Beitrags- und Gebührenordnung tritt auf Beschluss der Versammlung vom 11.04.2013 ab dem 12.04.2013 in Kraft.