Gebühren-Ordnung | Stadtsportverband Selm e.V.
Finanz-, Beitrags- und Gebührenordnung
Diese Finanz-, Beitrags- und Gebührenordnung legt die Jahres- und Sonderbeiträge sowie Mitgliederzuwendungen des Stadtsportverbandes Selm (kurz: SSV Selm) fest und regelt das Beitragseinzugsverfahren.
- §1 Die Jahresmitgliedsbeiträge werden unter Zugrundelegung der Mitgliedsstärke ab dem 01.01.2013 wie folgt festgelegt:
- Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre): 0,15 €
- Erwachsene: 0,20 €
- §2 Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind beitragsfrei.
- §3 Bei Vollendung des 18. Lebensjahres wird der höhere Beitrag zum 01.01. des Folgejahres erhoben.
- §4 Die Beiträge richten sich nach der Meldung des LSB.
- §5 Die Beiträge und ggf. die Ordnungsstrafen werden grundsätzlich mittels Lastschriftverfahren eingezogen. Der Einzug erfolgt im 3. Quartal des Jahres.
- §6 Mitglieder, die sich nicht am Lastschriftverfahren beteiligen, zahlen zusätzlich einen Verwaltungsaufwand von 5,00 € jährlich.
- §7 Kosten, die dem SSV Selm durch falsche Konten- oder Bankbezeichnungen entstehen, werden dem jeweiligen Verein berechnet.
- §8 Mitgliederversammlung und Hauptausschusssitzung sind Pflichtveranstaltungen. Vereine die diesen unentschuldigt fernbleiben, zahlen eine Ordnungsstrafe von 20 EUR.
- §9 Der Vorstand wird ermächtigt, in begründeten Ausnahmefällen Sonderbeiträge festzusetzen und zu erheben.
- §10 Die Höhe von Geldgeschenken bei Einladung wird
- für Jubiläen bis 50 Jahre auf 50 Euro und
- bei Jubiläen über 50 Jahre auf 1 Euro pro Jahr des Bestehens
- bei anderen Einladungen / Anlässen nach Vorstandsbeschluss festgelegt.
- §11 Im Rahmen der Sportgala erfolgen Auszeichnungen im Geldwert von 30 EUR (Einzelsportler) bzw. 50 EUR (Mannschaften) zuzüglich Urkunde.
- §12 Von der Erhebung einer Aufnahmegebühr in den SSV Selm wird bis auf weiteres abgesehen.
- §13 Diese Beitrags- und Gebührenordnung tritt auf Beschluss der Versammlung vom 11.04.2013 ab dem 12.04.2013 in Kraft.